*Für die Berechnung und damit auch für den Rechner sind die Kinder gemeint, für die Ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht. Die Regeln dafür sind fast identisch mit denen für den Anspruch auf Kindergeld.

Grundsätzlich bis 18 Jahre: Jedes Kind unter 18 Jahren wird ohne weitere Bedingungen berücksichtigt.

Bis 25 Jahre in Ausbildung: Ein Kind wird auch zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr berücksichtigt, wenn es:

  • sich in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befindet (das trifft also genau auf Schüler und Studenten zu).
  • einen Freiwilligendienst leistet (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr).
  • sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (für maximal 4 Monate).

Ohne Altersgrenze: Kinder mit einer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, werden ohne Altersbeschränkung berücksichtigt.



 
E-Mail
Anruf